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   VG Bayreuth, 25.11.2009 - B 4 K 07.328   

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VG Bayreuth, 25.11.2009 - B 4 K 07.328 (https://dejure.org/2009,71930)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 25.11.2009 - B 4 K 07.328 (https://dejure.org/2009,71930)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 25. November 2009 - B 4 K 07.328 (https://dejure.org/2009,71930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anspruchsvoraussetzungen für eine Spätaussiedlerbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2009 - B 4 K 07.328
    Das ist jedoch nicht die erste ihr zumutbare Gelegenheit gewesen und diese Verhaltensweise der Klägerin erweckt den Eindruck, dass der Nationalitäteneintrag ausschließlich deshalb geändert wurde, um in Deutschland ein Aufenthaltsrecht zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 29.08.1995, Az. 9 C 391/94).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 27.02

    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen;

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2009 - B 4 K 07.328
    Ein einmal abgegebenes Bekenntnis zum deutschen Volkstum wirkt damit im Regelfall fort und deckt auch die Folgezeiträume ab, solange kein Gegenbekenntnis folgt (BVerwG, Urteil vom 22.04.2004, Az. 5 C 27.02).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2009 - B 4 K 07.328
    Daran hat sich auch durch die Aufhebung des § 7 BVFG a. F. zum 01.01.1993 nichts geändert, denn ein bereits entstandener Vertriebenenstatus sollte durch die Neuregelung des Vertriebenenrechts nicht entzogen werden (VGH Mannheim, Urteil vom 21.01.2009, Az. 1 S 2002/07).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 32.00

    Vertriebenenrecht - Aufnahmeverfahren; Verlassen der Aussiedlungsgebiete im Wege

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2009 - B 4 K 07.328
    Denn das in §§ 26 ff. BVFG geregelte Aufnahmeverfahren kennt die Erteilung eines Aufnahmebescheides und die Einbeziehung in einen solchen, lässt aber das bloße namentliche Benennen weiterer Familienangehöriger im Sinne des § 8 Abs. 2 BVFG nicht als Aufnahme im Sinne des Aufnahmeverfahrens genügen (BVerwG, Urteil vom 12.07.2001, Az. 5 C 32.00).
  • VG München, 27.05.2008 - M 4 K 06.2085

    Eine Klage gegen den Träger der Ausgleichsverwaltung auf die Feststellung, dass

    Auszug aus VG Bayreuth, 25.11.2009 - B 4 K 07.328
    Ersatzweise kommt auch keine Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 BVFG in Betracht, weil das BVFG in seiner neuen Fassung den Tatbestand der nach der Vertreibung geborenen Kinder, die in § 7 BVFG a. F. berücksichtigt waren, nicht mehr kennt (VG München, Urteil vom 27.05.2008, Az. M 4 K 06.2085; von Schenckendorff, Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, § 100 BVFG n. F., Anmerkungen 1 c und 2 b).
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